Aktuelle Forschungsergebnisse und praxisorientierte Informationen zum Einsatz von Medizinischem Cannabis in der Altenhilfe
In Deutschland können Patient:innen mit schwerwiegenden Erkrankungen Medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten und Fertigarzneimitteln auf Kosten der gesetzlichen Krankversicherung verordnet werden. Die rechtliche Grundlage dafür wurde mit dem Gesetz „zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ im März 2017 geschaffen.
Nach wie vor gibt es in der Altenhilfe allerdings Vorbehalte und Unsicherheiten, Cannabis als Medizin in der Praxis einzusetzen. Dies betrifft die Indikationsstellung, die Auswahl und Dosierung der Medikamente, aber auch die Antragsstellung bei Krankenkassen auf Kostenübernahme.
Dieser Kurs beinhaltet die Vorstellung von aktuellen Forschungsergebnissen und liefert praxisorientierte Informationen. Ziel ist die Erweiterung des Kenntnisstands von Mitarbeiter:innen in der Altenhilfe über Einsatzmöglichkeiten und Limitationen von Medizinischem Cannabis. Der Kurs bietet Zeit zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion.
Die Fortbildungsveranstaltung ist ein Angebot des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main und wird vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) organisiert.