Medizinisches Cannabis Ein Projekt des Gesundheitsdezernats und des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main

Cannabis-Arzneimittel

Zur Rechtslage

Die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln für medizinische Zwecke ist entgegen der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland nicht erst durch die gesetzliche Neuregelung vom 11. März 2017 möglich. Der Wirkstoff Dronabinol ist bereits seit 1998 verordnungsfähig. Ab 2005 konnten schwerkranke Patient:innen über eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit getrockneten Cannabisblüten behandelt werden. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen blieb allerdings ausgeschlossen. Darüber hinaus beschloss das Bundesverwaltungsgericht im April 2016, dass eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis erteilt werden kann, wenn Antragsteller:innen zur Behandlung einer Erkrankung keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 11. März 2017 ist die ärztliche Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln auf Rezept und die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Der Gesetzgeber wollte damit den missbräuchlichen Anbau von Cannabis verhindern und Patient:innen die Finanzierung der Therapie ermöglichen. Alle Ärzt:innen können Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnen.

Verschreibung und Vorgaben

Werden Cannabis-Arzneimittel zum ersten Mal verordnet, sollte für gesetzlich versicherte Patient:innen vor Beginn einer Behandlung die Zusage der Krankenkasse vorliegen, dass die Kosten erstattet werden. Krankenkassen können die Erstattungsfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen. Dennoch können Ärzt:innen auch ohne eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse Cannabis-Arzneimittel auf Privatrezept verschreiben.

Ärzt:innen haben die Pflicht, ihre Patient:innen umfassend über die Wirkung einer Cannabis-Therapie, über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimittel aufzuklären. Dazu gehören auch Informationen zur Anwendungsart, Dosierung, (kindersicheren) Lagerung oder zur Verkehrstüchtigkeit nach Einnahme von Cannabis-Arzneimitteln. Die Rechtslage zur Verkehrstüchtigkeit von Cannabis-Patient:innen ist derzeit unklar.

Wichtige Links

Einen Überblick zu den verschiedenen Indikationen und Nebenwirkungen sowie praktische Hinweise zur Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln bietet die Publikation WirkstoffAktuell der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Auf den Seiten der KBV findet sich außerdem eine umfangreiche Verordnungshilfe.

Welchen Patient:innen dürfen cannabishaltige Arzneimittel verordnet werden? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, und welche Cannabis-Arzneimittel dürfen in welchen Mengen verordnet werden? Diese und weitere häufig gestellten Fragen zum Einsatz von Cannabis in der Medizin werden in der FAQ-Liste der Bundesärztekammer beantwortet.

Bereits seit mehr als zwanzig Jahren besteht der Verein „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)“, der unter anderem hilfreiche und aktuelle Informationen für Ärztinnen und Ärzte rund um das Thema Cannabis als Medizin bereitstellt. Darüber hinaus verfügt der ACM e.V. über ein großes Netzwerk von medizinischem Fachpersonal. Ärzt:innen können sich über eine interne Mailingliste vernetzen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat umfangreiche Informationen zur Anwendung der betäubungsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte bereitgestellt.

In unserer systematischen Literaturrecherche finden Sie umfangreiche Informationen zur Evidenzlage, zur Versorgungssituation sowie zu den Behandlungskosten bei Cannabis-Arzneimitteln.

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Regionales Netzwerk Rhein-Main

Die Stadt Frankfurt am Main möchte die regionale Versorgung schwerkranker Menschen mit Medizinischem Cannabis verbessern. Dafür wurde ein regionales Netzwerk aus Ärzt:innen und Apotheker:innen initiiert, das den Austausch über die aktuelle Versorgung mit Cannabis-Medikamenten und über alle Fragen rund um die Verschreibung oder die rechtliche Situation ermöglicht.

Unser erster Austausch fand am 19. Mai 2021 statt. Seitdem bieten wir alle zwei Monate weitere Online-Treffen an. Sie haben bei jedem Termin die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und sich auszutauschen. Es gibt jeweils ein Schwerpunktthema, zu dem ein kurzer Input vorgestellt und diskutiert wird. Die nächsten Termine und Themen der Netzwerksitzungen finden Sie hier.

Interesse? Bitte nehmen Sie unter medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de Kontakt zu uns auf, wenn Sie an den Online-Sitzungen des Regionalen Netzwerks Rhein-Main teilnehmen möchten. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!