Medizinisches Cannabis Ein Projekt des Gesundheitsdezernats und des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main

Cannabis-Arzneimittel

Zur Rechtslage

Die Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln für medizinische Zwecke ist entgegen der öffentlichen Wahrnehmung in Deutschland nicht erst durch die gesetzliche Neuregelung vom 11. März 2017 möglich. Der Wirkstoff Dronabinol ist bereits seit 1998 verordnungsfähig. Ab 2005 konnten schwerkranke Patient:innen über eine Ausnahmeerlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit getrockneten Cannabisblüten behandelt werden. Eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen blieb allerdings ausgeschlossen. Darüber hinaus beschloss das Bundesverwaltungsgericht im April 2016, dass eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis erteilt werden kann, wenn Antragsteller:innen zur Behandlung einer Erkrankung keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

Seit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 11. März 2017 sind die ärztliche Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln auf Rezept und die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Der Gesetzgeber wollte damit den missbräuchlichen Anbau von Cannabis verhindern und Patient:innen die Finanzierung der Therapie ermöglichen. Alle Ärzt:innen können Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon verordnen.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme von Cannabis-Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenkasse erfüllt sein:

  1. Es liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor.
  2. Es gibt keine Behandlungsalternative, die allgemein anerkannt ist, dem medizinischen Standard entspricht und individuell geeignet ist.
  3. Es ist absehbar zu erwarten, dass das Arzneimittel den Krankheitsverlauf oder die Symptome positiv beeinflusst.

Verschreibung und Vorgaben

Seit dem 17. Oktober 2024 können zahlreiche Ärztinnen und Ärzte direkt medizinisches Cannabis als Kassenrezept verordnen, ohne einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen. Dazu gehören folgende Fachärzt:innen:

  • Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
  • Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
  • Fachärztin/Facharzt für Neurologie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin
  • Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Ebenfalls keine Genehmigung von der Krankenkasse benötigen Ärztinnen und Ärzte mit folgenden Zusatzbezeichnungen:

  • Geriatrie
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Palliativmedizin
  • Schlafmedizin
  • Spezielle Schmerztherapie

Für alle anderen Ärzt:innen ist bei der Erstverordnung von Cannabis-Arzneimitteln vorab eine Zusicherung der zuständigen Krankenkasse erforderlich, dass sie die Kosten übernimmt. Krankenkassen können die Erstattungsfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen lassen. Dennoch können Ärzt:innen auch ohne eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse Cannabis-Arzneimittel auf Privatrezept verschreiben.

Ärzt:innen haben die Pflicht, ihre Patient:innen umfassend über die Wirkung einer Cannabis-Therapie, über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln aufzuklären. Dazu gehören auch Informationen zur Anwendungsart, Dosierung, (kindersicheren) Lagerung oder zur Verkehrstüchtigkeit nach Einnahme von Cannabis-Arzneimitteln.

Wichtige Links

Einen Überblick zu den verschiedenen Indikationen und Nebenwirkungen sowie praktische Hinweise zur Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln bietet die Publikation WirkstoffAktuell der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Auf den Seiten der KBV findet sich außerdem eine umfangreiche Verordnungshilfe.

Bereits seit mehr als zwanzig Jahren besteht der Verein „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM)“, der unter anderem hilfreiche und aktuelle Informationen für Ärzt:innen rund um das Thema Cannabis als Medizin bereitstellt. Darüber hinaus verfügt der ACM über ein großes Netzwerk von medizinischem Fachpersonal. Ärzt:innen können sich über eine interne Mailingliste vernetzen.

In unserer systematischen Literaturrecherche finden Sie umfangreiche Informationen zur Evidenzlage, zur Versorgungssituation sowie zu den Behandlungskosten bei Cannabis-Arzneimitteln.

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Regionales Netzwerk Rhein-Main

Die Stadt Frankfurt am Main möchte die regionale Versorgung schwerkranker Menschen mit Medizinischem Cannabis verbessern. Dafür wurde ein regionales Netzwerk aus medizinischen und pharmazeutischen Fachkräften initiiert, das den Austausch über die aktuelle Versorgung mit Cannabis-Medikamenten und über alle Fragen rund um die Verschreibung oder die rechtliche Situation ermöglicht.

Unser erster Austausch fand am 19. Mai 2021 statt. Seitdem bieten wir alle drei Monate weitere Online-Treffen an. Sie haben bei jedem Termin die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen und sich auszutauschen. Die nächsten Termine der Netzwerksitzungen finden Sie hier.

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