Logo Stadt Frankfurt am Main Logo Stadt Frankfurt am Main

Newsletter Medizinisches Cannabis
3. Ausgabe 2026

Liebe Leserinnen und Leser,

seit dem 30. Juli zählen Cannabisblüten nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für tausende Patient:innen bedeutet das einen abrupten Einschnitt in ihre laufende Therapie.

Über diese und weitere Neuigkeiten rund um das Thema medizinisches Cannabis informiert Sie wie gewohnt der vorliegende Newsletter. Wir wünschen eine anregende Lektüre.

Herzlich,
Ihr Projektteam Cannabismedikation
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main

Inhalt

1. Aktuelles aus Frankfurt am Main

- Netzwerktreffen zum Thema „Fahreignung und Cannabis“

- Online-Vortrag zum Einsatz von medizinischem Cannabis in der Psychiatrie

2. Aktuelles aus Deutschland

- Freizeitkonsum mit Apothekencannabis

- Einschränkungen bei der Kassenerstattung

- Zulassung von Exilby

3. Aktuelles aus aller Welt

- USA – FDA-Entscheidung zu Exilby

- Australien – Erstmaliger Rückgang bei den Verschreibungen

4. Aktuelles aus der Forschung

- Hochdosiertes CBD in der Schmerzbehandlung

- Daten zur langfristigen inhalativen Therapie bei Rückenschmerzen

- Machbarkeitsstudie zu Fibromyalgie

- Charité-Studie zu PTBS

1. Aktuelles aus Frankfurt am Main

Netzwerktreffen zum Thema „Fahreignung und Cannabis“


Die nächste Sitzung des regionalen Netzwerks Rhein-Main beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen zu „Fahreignung und Cannabis“, gerade vor dem Hintergrund zunehmender Inanspruchnahme von umstrittenen Telemedizin-Angeboten.


Prof. Dr. Stefan Tönnes wird in das Thema einführen. Er leitet die Abteilung „Forensische Toxikologie“ am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main und ist Vorsitzender der vom Bundesverkehrsministerium berufenen „Gemeinsamen Arbeitsgruppe für Grenzwertfragen und Qualitätskontrolle“ („Grenzwertkommission“). Die Sitzung findet wie üblich online statt, und zwar am Mittwoch, den 9. September 2026, von 18 bis 19 Uhr.


Das vom Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main initiierte Netzwerk Rhein-Main ermöglicht medizinischen und pharmazeutischen Fachkräften den Austausch über aktuelle Fragen rund um die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, um die Zugangsdaten zur Sitzung zu erhalten: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de.


Online-Vortrag zum Einsatz von medizinischem Cannabis in der Psychiatrie


Über das therapeutische Potenzial von Medizinalcannabis bei psychischen Erkrankungen spricht Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl in einem Online-Vortrag am Freitag, 4. September 2026 von 16 bis 17 Uhr.


Die Referentin ist Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover sowie Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie. In ihrem Vortrag geht sie auf die wissenschaftliche Evidenz für Cannabisarzneimittel bei psychiatrischen Krankheitsbildern ein, spricht über Erfahrungen aus der Behandlungspraxis und steht anschließend für Fragen und zum Austausch bereit.


Die Veranstaltung des Drogenreferats mit dem Titel „Medizinisches Cannabis in der Psychiatrie – Evidenz und Erfahrung“ ist ein Beitrag zur Frankfurter Psychiatriewoche 2026. Der Vortrag richtet sich an alle Interessierte und ist kostenfrei. Wir bitten um Anmeldung per E-Mail bis zum 3. September 2026 an: drogenreferat@stadt-frankfurt.de. Sie erhalten die Zugangsdaten kurzfristig vor dem Termin.


2. Aktuelles aus Deutschland

Freizeitkonsum mit Apothekencannabis


Online-Plattformen für Medizinalcannabis stehen weiterhin im Mittelpunkt öffentlicher Debatten. So problematisieren die drei Psychiater:innen Norbert Scherbaum, Udo Bonnet und Kirsten Müller-Vahl in der Juli-Ausgabe von Der Nervenarzt das „wachsende Problem des nichtmedizinischen Gebrauchs von medizinischem Cannabis“. Als wesentlichen Treiber sehen sie „die inzwischen mehr als 30 Telemedizinplattformen, die auf die Verschreibung von Cannabis spezialisiert sind. Hier werden auf der Grundlage online ausgefüllter Fragebögen Rezepte ausgestellt für große Mengen Cannabisblüten, die in Stunden bis wenigen Tagen nach Hause oder an Packstationen geliefert werden. Ein Arztkontakt – auch per Video – ist dafür nicht erforderlich.“


Diese Entwicklung kritisieren auch mehr als hundert Cannabis-Anbauvereinigungen in einem offenen Brief. Sie fordern unter anderem „eine klare Abgrenzung zwischen medizinischer Versorgung und Genusskonsum“ sowie „eine wirksame Begrenzung rein formularbasierter Schnellverordnungen von Cannabisblüten“. Außerdem sollten Anbauvereinigungen politisch gestärkt werden.


Die letzte Forderung ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis als Ausweichbewegung deuten lässt. Viele Freizeitkonsument:innen greifen vermutlich nur aufgrund unzureichender legaler Bezugsmöglichkeiten zu den Telemedizinplattformen. Anbauvereinigungen spielen laut dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes „nach wie vor kaum eine Rolle“. Das liege vor allem an restriktiven gesetzlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen. Wissenschaftliche Modellprojekte zur Erprobung von Fachgeschäften scheitern an der Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Demnach habe der Gesetzgeber entsprechende Modellvorhaben ausdrücklich vom Regelungsbereich des Konsumcannabisgesetzes ausgenommen. Als letzter legaler Weg bleibt Freizeitkonsument:innen nur der private Eigenanbau. Der kommt aber aus verschiedenen Gründen nicht für alle Personen in Frage.


Stattdessen hat sich ein Markt entwickelt, der so eigentlich vermieden werden sollte: kommerzialisiert und mit unzureichendem Jugend- und Gesundheitsschutz. Dass eine Bestellung bei Telemedizinplattformen ohne Vorlage eines Altersnachweises abgewickelt werden kann, dokumentiert beispielsweise eine Reportage des Bayrischen Rundfunks. Aus gesundheitspolitischen Gesichtspunkten problematisch erscheint vor allem der Trend zu medizinischen Cannabisblüten mit hohem THC-Gehalt.


Laut Manthey et al. (2026) liegt die durchschnittliche THC-Konzentration bei Cannabisblüten aus der Apotheke mit 24% deutlich über derjenigen auf dem illegalen Markt (15%). Der Konsum von hochprozentigen THC-Produkten gehe mit einem erhöhten Risiko für psychische Probleme einher. Ins Bild passe die Zunahme von Krankenhausaufnahmen bei Erwachsenen wegen akuten Cannabisvergiftungen und Cannabisinduzierten Psychosen seit der Teillegalisierung. Es erscheine „plausibel, dass der kommerzialisierte Markt für Medizinalcannabis zu dem beobachteten Anstieg der cannabisspezifischen Krankenhausaufnahmen beigetragen hat“.


Einschränkungen bei der Kassenerstattung


Die Adressat:innen umstrittener Telemedizinplattformen sind regelmäßig Selbstzahler:innen mit Privatrezepten. Davon zu trennen ist der Kreis der Patient:innen, die medizinisches Cannabis von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Sie müssen hohe Voraussetzungen für eine Cannabistherapie erfüllen, unter anderem muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen und eine zumutbare Alternativtherapie nicht zur Verfügung stehen. Laut der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (2022) leiden Patient:innen mit einer entsprechenden Kostenübernahme im Median bereits seit acht Jahren an ihrer Erkrankung. Rund 70% der Betroffenen wurden zuvor mit Opioiden behandelt.


Für diesen schwerkranken Personenkreis wurde die Versorgung durch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) eingeschränkt. Seit dem 30. Juli sind Cannabisblüten von der Kostenerstattung grundsätzlich ausgeschlossen. Cannabisextrakte als Rezepturarzneimittel können nur noch von der Kasse übernommen werden, wenn zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgt ist.


Bereits im April hatte ein Bündnis mehrerer Verbände vor der Streichung der Cannabisblüten als Kassenleistung gewarnt: „In der Versorgungspraxis bestehen relevante pharmakokinetische Unterschiede: Insbesondere der schnelle Wirkeintritt inhalierter Cannabisblüten ist für bestimmte Indikationen – etwa bei akuten Schmerzspitzen, Spastiken, Übelkeit oder Migräneattacken – medizinisch erforderlich und durch oral applizierte Zubereitungen nicht adäquat substituierbar.“


Die Geschäftsführerin des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA), Christiane Neubaur, spricht in der Deutschen Apotheker Zeitung von einer „Katastrophe für die Patienten“. Darüber hinaus würden die neuen Regelungen nicht einmal das eigentliche Einsparziel erreichen. Im Gegenteil: Neubaur befürchtet steigende Kosten, da Patient:innen verstärkt auf Opioide, Benzodiazepine oder Psychopharmaka angewiesen wären.


Anders äußert sich Konrad F. Cimander, Vorsitzender der Deutschen Medizinal-Cannabis Gesellschaft, im „ÄrzteTag“-Podcast: „Ich persönlich habe schon seit Jahren keine neuen Patienten mehr auf Blüten eingestellt, weil wir inzwischen hunderte von standardisierten Extrakten haben, auch standardisierte Kapseln mit bestimmten Mengen THC oder CBD.“ Aus seiner Sicht wären Blüten für die wenigsten Patient:innen geeignet.


Bezüglich der Cannabisextrakte hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband laut einem Bericht des Deutschen Ärzte-Blatts auf eine gemeinsame Auslegung der neuen rechtlichen Regelung geeinigt. Demnach gelte die Vorgabe, dass ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen muss, nur für die Indikationen, für die die jeweiligen Fertigarzneimittel auch zugelassen sind. Sollte für eine bestimmte Indikation kein Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, könne sofort ein Extrakt verordnet werden.


Kurz darauf folgte die Kehrtwende. So schreibt die KBV nun auf ihrem Internetauftritt: „Die gesetzliche Vorgabe, dass zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen muss, ist nach erneuter rechtlicher Prüfung aus Sicht der KBV so auszulegen, dass in jedem Fall zunächst ein cannabishaltiges Fertigarzneimittel – auch außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes – zu verordnen ist. Die bislang gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband geteilte Auffassung … vertritt die KBV dagegen nicht mehr.“


Unverändert halten aber KBV und GKV-Spitzenverband an ihrer Position fest, dass die Regelung nur für neue Patient:innen gelte. Wer schon mit Cannabisextrakten behandelt werde, sei davon nicht betroffen.


Zulassung von Exilby


Am 9. Juni meldete die Firma Vertanical per Pressemitteilung, dass ihr neues Cannabis-Fertigarzneimittel Exilby in Deutschland zur Behandlung von chronischen Rückenschmerzen zugelassen wurde. Wir hatten über die zwei Phase-3-Studien bereits im Newsletter 3/2025 berichtet. Auf den Markt soll Exilby im September kommen. Der Preis steht noch nicht fest, wie der Firmenchef Clemens Fischer im Online-Portal apotheke adhoc zitiert wird.


Mit der Einführung des neuen Medikaments verbindet Fischer hohe Erwartungen. „Die Zulassung von Exilby ist ein bedeutsamer Schritt in der Schmerztherapie, auf den Millionen von schmerzgeplagten Patientinnen und Patienten dringend warten.“ Ziel sei es nicht nur, die Behandlung chronischer Rückenschmerzen zu verbessern, sondern auch „Opioide als Standardtherapie schrittweise abzulösen“.


Der Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft Frank Petzke äußert sich in der Berliner Morgenpost zurückhaltender. Natürlich sei man froh über neue Behandlungsmöglichkeiten. „Welche Rolle das Cannabis-Präparat dann wirklich spielen wird, muss sich erst zeigen, wenn es wirklich in der Patientenschaft angewendet wird.“ Außerdem dürfe man nicht vergessen, „dass beim chronischen Rückenschmerz Medikamente nur ein Baustein der Behandlung sind – zusammen mit vielen insbesondere auch nicht medikamentösen Ansätzen, wie Physio- und Psychotherapie“.


3. Aktuelles aus aller Welt

USA – FDA-Entscheidung zu Exilby


Nicht nur in Deutschland kündigt sich die Markteinführung des neuen Cannabis-Arzneimittels Exilby an. Auch in den USA sieht das Unternehmen Vertanical einen ersten Meilenstein erreicht, wie es im Mai per Pressemitteilung bekannt gab: Die US-Arzneimittelbehörde „Food and Drug Administration“ (FDA) habe den Wirkstoff VER-01 als sogenannte „Breakthrough Therapy“ anerkannt. Eine solche Einstufung diene dazu, die Prüfung von Arzneimitteln zu beschleunigen, wenn klinische Daten auf eine deutliche Verbesserung gegenüber bestehenden Therapiemöglichkeiten hindeuten.


Australien – Erstmaliger Rückgang bei den Verschreibungen


Über den Anstieg der Verschreibungen von medizinischem Cannabis in Australien, aber auch über die Diskussion zu problematischen Praktiken dabei haben wir in Newslettern aus diesem und dem vergangenen Jahr informiert. Nun zeigt sich eine Trendumkehr. Im letzten Halbjahr 2025 ist der Verkauf von medizinischem Cannabis in Australien erstmals gesunken, und zwar direkt um rund 30%. Davon berichtet das Penington Institute unter Verweis auf aktuelle Behördendaten. Der Rückgang wird auf die kontroversen Debatten der jüngsten Zeit und eine daraus resultierende verstärkte Durchsetzung bestehender Vorschriften durch die Behörden zurückgeführt.


4. Aktuelles aus der Forschung

Hochdosiertes CBD in der Schmerzbehandlung


In der kontrollierten, randomisierten und doppelt verblindeten Studie von Robertson et al. (2026) ging es um neuropathische Schmerzen nach einer Rückenmarksverletzung. Patient:innen, die über sechs Wochen hochdosiertes CBD erhielten (bis zu 800 mg pro Tag), zeigten eine signifikant günstigere Entwicklung bei den Schmerzen als die Placebo-Gruppe. Allerdings erreichte die Schmerzreduktion mit durchschnittlich 14% nur eine geringe klinische Bedeutung (6% beim Placebo). Weiterhin gab es womöglich ein Problem bei der Verblindung: 78% der Patient:innen in der Placebo-Behandlung vermuteten korrekt, dass sie ein Placebo einnahmen. Nicht zuletzt ist die geringe Stichprobengröße (N=38) zu beachten.


Daten zur langfristigen inhalativen Therapie bei Rückenschmerzen


Die Beobachtungsstudie von Robinson et al. (2026) lässt zwar wegen der fehlenden Kontrollgruppe keine Rückschlüsse zu Kausalitäten zu, ist aber aufgrund ihres langfristigen Designs interessant. Ausgewertet wurden Daten von 241 Patient:innen, die mindestens ein Jahr lang auf eine multi-modale Therapie zur Behandlung ihrer Rückenschmerzen nicht angesprochen hatten. Nach der inhalativen Einnahme von Cannabisblüten über einen Zeitraum von fünf Jahren erreichten 89,2% der Teilnehmer:innen eine Verbesserung der Schmerzen um mindestens 30%, 77,2% um mindestens 50%. Die gleichzeitige Einnahme von Opioiden fiel von 100% auf 4,6%. 99,8% der erfassten Nebenwirkungen waren leicht.


Machbarkeitsstudie zu Fibromyalgie


Die Machbarkeitsstudie von Kurlyandchik et al. (2026) beschäftigte sich mit der Therapie von Fibromyalgie. Das verwendete Cannabisöl mit je 10 mg/ml THC und CBD erwies sich einem Placebo bei einer vierwöchigen Titrationsphase und einem Behandlungszeitraum von 12 Wochen in Bezug auf Schmerzen, Schlafqualität und Fibromyalgie-Belastung überlegen. Nebenwirkungen verliefen meistens mild. Die Ergebnisse sind allerdings aufgrund der kleinen Zahl der Teilnehmer:innen (N=20) mit Vorsicht zu bewerten.


Charité-Studie zu PTBS


Die kontrollierte, doppelt-verblindete und randomisierte Studie von Roepke et al. (2026) spricht für die Wirksamkeit von THC bei der Behandlung von Albträumen bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Die Berliner Charité berichtete darüber auch in einer Pressemitteilung. 171 Patient:innen erhielten über den Zeitraum von zehn Wochen entweder Dronabinol in Tropfenform oder ein Placebo. Auf einer Skala von null bis acht Punkte sank die Albtraumlast bei den Patient:innen in Cannabis-Behandlung durchschnittlich um 3,7 Punkte, in der Placebogruppe waren es nur 2,2 Punkte. „Mehr als ein Drittel der mit Dronabinol Behandelten berichteten, dass sie nach zehn Wochen gar keine Albträume mehr erlebt haben“, erklärt der Studienleiter Stefan Röpke. „Weitere 21 Prozent sprachen von einer mindestens halbierten Albtraumlast.“


Impressum

Logo Stadt Frankfurt am Main

Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main
Alte Mainzer Gasse 37
60311 Frankfurt am Main

Telefon:   +49 (0)69 212 30124
Telefax:   +49 (0)69 212 30719
E-Mail:     drogenreferat@stadt-frankfurt.de
Internet:   http://www.drogenreferat.stadt-frankfurt.de