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Newsletter Medizinisches Cannabis
2. Ausgabe 2026

Liebe Leserinnen und Leser,

Cannabisblüten sollen zukünftig nicht mehr Kassenleistungen sein. Dies ist eine von vielen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren will. Das dazugehörige Gesetz verabschiedete das Bundeskabinett am 29. April. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen.

Die Reaktionen auf die geplante Streichung von Cannabisblüten als Kassenleistung reichen von „nachvollziehbar“ (Kassenärztliche Bundesvereinigung) bis hin zu „versorgungspolitisch riskant, rechtlich problematisch und gesundheitsökonomisch nicht tragfähig“ (Stellungnahme von fünf Fachverbänden im Bereich Medizinalcannabis). Im vorliegenden Newsletter erfahren Sie mehr zu dieser Debatte und natürlich auch zu vielen weiteren Neuigkeiten rund um das Thema medizinisches Cannabis.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und schöne Sommertage!

Herzlich,
Ihr Projektteam Cannabismedikation
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main

Inhalt

1. Aktuelles aus Frankfurt am Main

  • Veranstaltung des Drogenreferats bei Psychiatriewoche

  • Einbruch in Apotheke

  • Netzwerktreffen im Mai

2. Aktuelles aus Deutschland

  • Bundesregierung beschließt: Cannabisblüten nicht mehr Kassenleistung

  • Zweiter Ekocan-Bericht löst Kontroversen aus

  • Bundesgerichtshof verbietet Werbung von Cannabis-Plattformen

3. Aktuelles aus aller Welt

  • Tschechien – Allgemeinärzt:innen nutzen die Möglichkeit zur Lizensierung

  • Australien – mehr als eine Million Verordnungen

  • Großbritannien – Debatte nach Tod eines Cannabis-Patienten

4. Aktuelles aus der Forschung

  • Neue Studien zu Schlaflosigkeit

  • Übersichtsarbeit zu psychischen Erkrankungen

  • Aktuelle Untersuchungen zur Wirkung bei Schmerzen

1. Aktuelles aus Frankfurt am Main

Veranstaltung des Drogenreferats bei Psychiatriewoche


Am Freitag, 4. September 2026, 16 bis 17 Uhr, beleuchtet Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl in einem Online-Vortrag das therapeutische Potenzial von Medizinalcannabis bei psychischen Erkrankungen. Die Veranstaltung des Drogenreferats der Stadt Frankfurt am Main mit dem Titel „Medizinisches Cannabis in der Psychiatrie – Evidenz und Erfahrung“ ist ein Beitrag während der Frankfurter Psychiatriewoche 2026.


Die Referentin ist Oberärztin an der Klinik für Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie der Medizinischen Hochschule Hannover und Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie. In ihrem Vortrag beleuchtet sie die wissenschaftliche Evidenz für Cannabisarzneimittel bei psychiatrischen Krankheitsbildern, spricht über Erfahrungen aus der Behandlungspraxis und steht anschließend für Fragen und zum Austausch bereit.


Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierte und ist kostenfrei. Wir bitten um Anmeldung per E-Mail bis zum 3. September 2026 an: drogenreferat@stadt-frankfurt.de. Sie erhalten die Zugangsdaten kurzfristig vor dem Termin.


Einbruch in Apotheke


Cannabis-Blüten in Apotheken wecken mitunter Begehrlichkeiten im kriminellen Milieu. Das musste unlängst die Frankfurter Kissel-Apotheke erfahren, wie das Nachrichtenportal apotheke adhoc berichtet. In der Nacht zum 8. Februar brachen Unbekannte in einem Lager der Apotheke ein und entwendeten mindestens sieben Kilogramm medizinische Cannabis-Blüten. Die Täter:innen wurden allerdings während der Tat gestört, sodass die Beute gefunden und sichergestellt werden konnte.


Bei einem Einbruch in einer Apotheke in Stuttgart wurden am 13. Januar laut einer Pressemitteilung der Polizei „mehrere Kilogramm medizinisches Marihuana“ gestohlen. Auch in Pfalzgrafenweiler entwendeten Einbrecher:innen in der Nacht auf den 13. März Cannabis aus einer Apotheke. Die Höhe des Diebstahlschadens ist laut Schwarzwälder Boten Gegenstand der Ermittlungen. Bei einem Einbruch in einer Berliner Apotheke mit Schwerpunkt Medizinalcannabis kam es laut apotheke adhoc kürzlich zu einem Schaden in Höhe von einer Million Euro.


Netzwerktreffen im Mai


Für Mittwoch, 20. Mai, lädt das Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main zum nächsten Online-Treffen des regionalen Netzwerks Rhein-Main ein. Von 18 bis 19 Uhr können sich Fachkräfte zu aktuellen Fragen rund um die Verschreibung von Cannabis-Arzneimitteln austauschen. Im Fokus dieser Sitzung steht unter anderem die geplante Streichung von Cannabisblüten als Kassenleistung. Ein weiteres Thema ist der zweite EKOCAN-Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. Medizinische und pharmazeutische Fachkräfte aus der Region sind herzlich zu der Sitzung eingeladen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, um die Zugangsdaten zur Sitzung zu erhalten: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de.


2. Aktuelles aus Deutschland

Bundesregierung beschließt: Cannabisblüten nicht mehr Kassenleistung


Die Kosten für Cannabisblüten sollen zukünftig nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. So steht es im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er wurde am 29. April vom Bundeskabinett verabschiedet und nimmt nun seinen Weg in die parlamentarische Beratung.


Die Regierung begründet das Vorhaben unter anderem mit einem Einsparvolumen von 130 Millionen Euro für das Jahr 2027. Zudem bestehe bei Cannabisblüten eine höhere Suchtgefahr und eine geringere Standardisierung im Wirkstoffgehalt als bei Fertigarzneimitteln und Extrakten. Damit folgt die Bundesregierung einer Empfehlung aus dem ersten Bericht der von ihr eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“.


Kritik und Lob


Diese Argumente weisen fünf Fachverbände im Bereich Medizinalcannabis in einer gemeinsamen Stellungnahme entschieden zurück. Für eine erhöhte Suchtgefahr gebe es keine wissenschaftlichen Belege, und die geringfügigen Schwankungen beim Wirkstoffgehalt seien klinisch irrelevant. „Statt eines pauschalen Leistungsausschlusses bedarf es einer differenzierten, evidenzbasierten Weiterentwicklung der Versorgung, die therapeutische Realität, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen berücksichtigt.“


Positiv zur geplanten Änderung äußert sich hingegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Auch der GKV-Spitzenverband befürwortet die Neuregelung, unter anderem „aus Gründen der weiterhin fehlenden Evidenz und der Arzneimitteltherapiesicherheit“. Zweifel bestehen nur beim angestrebten Einsparziel.


Verlagerung auf weniger geeignete Therapien?


Der Paritätische Gesamtverband erwartet ebenfalls „keine erwartbare Finanzwirkung“. Plausibel wird diese Einschätzung anhand der Daten aus der BfArM-Begleiterhebung: Derzufolge leiden Kassenpatient:innen, die mit Cannabisblüten behandelt werden, im Median seit zehn Jahren an ihrer Erkrankung, rund 60% wurden zuvor mit Opioiden behandelt. Der Behandlungsbedarf dieses schwerkranken Personenkreises wird sich durch eine Gesetzesänderung nicht in Luft auflösen. Die Neuregelung führt daher nach Ansicht des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA) nicht zu „echten Systemeinsparungen, sondern Verlagerungen: auf andere, nicht notwendig gleich gut geeignete Medikamente“.


Nach Darstellung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) sind gerade die weiterhin erstattungsfähigen Cannabis-Fertigarzneimittel im Vergleich zu den Blüten erheblich teurer. Darüber hinaus drohe der Wegfall einer wichtigen Therapie-Option: „Ein akuter Migräneanfall und eine akut einschießende Spastik sind mit Präparaten, deren Wirkung erst nach 30 - 90 Minuten eintritt, nicht gut behandelbar. Schnell einsetzende Präparate, wie gegenwärtig vor allem Cannabisblüten, werden dringend benötigt.“


Zweiter Ekocan-Bericht löst Kontroversen aus


Am 1. April veröffentlichte der Forschungsverbund EKOCAN seinen 2. Zwischenbericht zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes. In der begleitenden Pressemitteilung werden zentrale Ergebnisse zusammengefasst: „Ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen. Seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 bauen immer mehr Konsumierende Cannabis selbst an oder beziehen es aus der Apotheke. Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Jedoch spielen die Anbauvereinigungen bei der partiellen Verdrängung des Schwarzmarktes bislang nur eine untergeordnete Rolle. Die regelhafte Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt ist nicht durch Studien gerechtfertigt und birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Weiterhin hat die Reform aus Sicht der Polizei zu Schwierigkeiten bei der Verfolgung des noch immer existierenden illegalen Handels mit Cannabis geführt. Zudem ist ein Rückgang suchtpräventiver Frühinterventionen bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten – Fehlentwicklungen, die in Zukunft Korrekturen durch den Gesetzgeber erforderlich machen können.“


Kritik an Teillegalisierung von CDU und CSU


Bundesministerien, die von den Unionsparteien geführt werden, nahmen den Bericht in einer gemeinsamen Mitteilung zum Anlass von massiver Kritik am Cannabisgesetz. Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Karin Prien hat „die Ampelregierung der Suchtprävention von Kindern und Jugendlichen einen Bärendienst erwiesen“, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bezeichnete die Teil-Legalisierung als einen „Fehler“, und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach von einem „Rohrkrepierer“. In einem ARD-Interview unterstellte Dobrindt dem Forschungsbericht darüber hinaus „ein vollkommen verzerrtes Bild der Realität“ und fügte hinzu: „Es liegt ganz offensichtlich auch an der Methodik der Analyse.“ Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden seien außer Acht gelassen worden.


Jörg Kinzig, der an der Studie beteiligte Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Tübingen, wehrte sich in einem Interview mit der Legal Tribune Online. Die Vorwürfe des Bundesinnenministers seien „haltlos“ und „völlig aus der Luft gegriffen“. Die Perspektive der Sicherheitsbehörden nehme in der Studie breiten Raum ein. Die Studienautor:innen hätten mehr als 2.000 Mitarbeiter:innen der Kriminalpolizei befragt und über zwanzig Interviews mit Expert:innen aus den Bereichen der Polizei, der Staatsanwaltschaften und des Zolls geführt. Kinzig betont den Wert einer solchen wissenschaftlichen Evaluation, wenn „sich die verantwortlichen Politiker unvoreingenommen mit den Forschungsergebnissen auseinandersetzen und nicht rücksichtslos ihre eigene politische Agenda verfolgen“.


Diskussionen in der Fachwelt


Vereinzelt gab es Kritik auch aus Fachkreisen. So titelten drei medizinische Fachgesellschaften in einer gemeinsamen Stellungnahme: „Vorläufige Daten erlauben keine Entwarnung“. Der EKOCAN-Bericht sei „teilweise zu optimistisch“. In einer begleitenden Pressemitteilung forderten die Verbände im Hinblick auf die weiterführende Evaluation „eine transparente Kommunikation der wissenschaftlichen Datenbasis, insbesondere der erheblichen Datenunsicherheiten“. Weiterhin sollten kritische Befunde zum zentralen Gegenstand vertiefter Analysen werden.


Der projektübergreifende Koordinator von EKOCAN, Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung an der Universität Hamburg, äußerte sich dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Man habe die drei Fachgesellschaften zur Beteiligung an der Datensammlung eingeladen und den Dialog gesucht – ohne Erfolg. EKOCAN weise insbesondere die Kritik an der Datenbasis zurück und bereite eine Antwort vor, die demnächst veröffentlicht werde.


In eine andere Richtung geht die Kritik der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM). Sie bezieht sich vor allem auf die Empfehlung aus der Studie, den THC-Gehalt von frei verschreibbaren medizinischen Cannabisblüten zu beschränken, da für die Verwendung hochpotenter Cannabisblüten keine ausreichende Evidenz vorhanden sei. Letzteres liegt aber nach Darstellung der ACM in erster Linie daran, dass medizinische Forschung zu Cannabisblüten mit höherem THC-Gehalt aus regulatorischen Gründen in fast allen Ländern bis vor wenigen Jahren nicht möglich war. „Das Fehlen klinischer Studien ist etwas anderes als die Kenntnis mangelnder Wirksamkeit. In der klinischen Praxis sehen Ärztinnen und Ärzte sowie Patienten und Patientinnen eine hohe Wirksamkeit von Cannabisblüten mit einer hohen THC-Konzentration.“


Bundesgerichtshof verbietet Werbung von Cannabis-Plattformen


Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 26. März klargestellt, dass Online-Plattformen gegen das Verbot der Publikumswerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz verstoßen, wenn sie unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzt:innen ermöglichen. Das betroffene Frankfurter Unternehmen Bloomwell (ehemals Algea Care) möchte nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtet.


Ebenfalls relevant für den Umgang mit umstrittenen Cannabis-Plattformen ist ein laufendes Verfahren, bei dem es um die Werbung von telemedizinischer Behandlung bei Ärzt:innen mit Sitz im EU-Ausland geht. Laut Legal Tribune Online liegt dazu jetzt dem Europäischen Gerichtshof die Frage vor, ob die deutsche Regelung zum Werbeverbot mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.


3. Aktuelles aus aller Welt

Tschechien – Allgemeinärzt:innen nutzen die Möglichkeit zur Lizensierung


In Tschechien haben die Verschreibungen für medizinisches Cannabis im Jahr 2025 um fast 50 Prozent zugenommen, wie die Online-Zeitung Tschechien.News berichtet. Das liegt wohl daran, dass seit dem 1. April 2025 auch Allgemeinärzt:innen medizinisches Cannabis zur Schmerzbehandlung verschreiben dürfen. Rund 250 Allgemeinärzt:innen haben seitdem eine Lizenz für die Verschreibung von Cannabis erhalten. Sie stellen damit die größte Fachgruppe unter den rund 800 lizensierten Ärzt:innen in Tschechien dar.


Australien – mehr als eine Million Verordnungen


In Australien haben sich die Verordnungen für medizinisches Cannabis seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 2016 rasant entwickelt. 2017 wurden gerade mal 231 Rezepte landesweit ausgestellt, wie im Artikel von Lim & Lim (2026) nachzulesen ist. Im Jahr 2024 waren es bereits mehr als eine Million. Dass die „Australian Health Practitioner Regulation Agency“ (AHPRA, auf Deutsch etwa: australische Regulierungsagentur für Gesundheitsdienstleistungen) zuletzt Bedenken zu den professionellen Standards in der Praxis geäußert hat, haben wir bereits in einem früheren Newsletter erwähnt. Anlass dafür sind nach dem Artikel von Lim & Lim (2026) unter anderem die sehr hohen Verschreibungszahlen von Einzelpersonen. So sollen einige verschreibungsberechtigte Fachkräfte jeweils mehr als 10.000 Rezepte für medizinisches Cannabis innerhalb von sechs Monaten ausgestellt haben.


Großbritannien – Debatte nach Tod eines Cannabis-Patienten


Der Tod von Oliver Robinson entfachte in Großbritannien eine Debatte über die Verschreibungspraxis von Cannabis, nachzulesen beispielsweise bei der BBC. Der 34-jährige Robinson litt an Depressionen, erhielt medizinisches Cannabis über die Privatklinik Curaleaf und tötete sich am 24. November 2023 selbst. Die gerichtliche Untersuchung kam am 30. Januar 2026 zu dem Schluss, dass der Patient wohl eher keinen Suizid beabsichtigt habe, sondern mit einer Selbstverletzung auf seine Notlage aufmerksam machen wollte. Seine Lebenssituation sei von Problemen mit Wohnraum, Schulden und Gesundheitssystem geprägt gewesen, aber eben auch von einer Abhängigkeit von Cannabis, das er aus illegalen Quellen und durch private Verschreibungen erhielt.


Die zuständige Gerichtsmedizinerin erstellte im Anschluss an das Gerichtsverfahren einen Bericht zur Vermeidung zukünftiger Todesfälle. Darin kritisiert sie Curaleaf mit deutlichen Worten: Die Verschreibung von Cannabis habe für den Verstorbenen ein Hindernis dargestellt, um adäquate psychiatrische und sozialarbeiterische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Curaleaf wies die Vorwürfe in einem Antwortschreiben teilweise zurück. Beide Dokumente sind auf der Behördenseite veröffentlicht. Der Bruder des Verstorbenen, Alexander Robinson, hat unterdessen eine Kampagne unter dem Titel Oliver´s law gestartet. Er fordert unter anderem, die Verordnung von Cannabis bei schweren und komplexen psychiatrischen Erkrankungen zu verbieten und private Kliniken stärker zu kontrollieren.


4. Aktuelles aus der Forschung

Neue Studien zu Schlaflosigkeit


Eine neue kontrollierte und randomisierte Studie aus Thailand spricht für eine vergleichbare Wirksamkeit von Cannabis-haltigen Heilmitteln mit Benzodiazepinen bei Schlaflosigkeit. In der Untersuchung von Pakdee et al. (2026) erhielten Personen mit diagnostizierter chronischer Insomnie (N=60) entweder die traditionelle Kräuterzusammensetzung Suk-Sai-Yat, Cannabis-Öl oder das Benzodiazepin Lorazepam. Bei allen drei Therapiearmen verbesserten sich die Werte nach dem Pittsburgh Schlafqualitäts-Index über einen Zeitraum von vier Wochen ohne signifikante Unterschiede untereinander.


Dass die Wirksamkeit von medizinischem Cannabis bei Schlaflosigkeit auch langfristig anhält, legt eine Studie von Short et al. (2025) nahe. Die Schlafqualität nahm bei den 137 Patient:innen in Cannabis-Therapie signifikant innerhalb von drei Monaten zu und blieb dann über die weiteren Messzeiträume (sechs, neun und zwölf Monate nach Behandlungsbeginn) stabil.


Übersichtsarbeit zu psychischen Erkrankungen


Schlafstörungen sind eine der wenigen Indikationen, bei denen ein medial viel beachteter systematischer Review zu einem eher positiven Ergebnis kommt. Wilson et al. (2026) beziehen in ihrem Artikel über die Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabinoiden bei der Behandlung von psychischen Krankheiten insgesamt 54 randomisierte klinische Studien mit 2.477 Teilnehmer:innen ein. Einen möglichen Nutzen sehen die Autor:innen neben dem Einsatz bei Schlaflosigkeit nur bei Cannabis-Abhängigkeit, beim Tourette-Syndrom und bei Autismus-Spektrum-Störungen. Allerdings sei auch dafür die Evidenz gering. Bei allen anderen psychischen Krankheiten gebe es entweder keine signifikanten positiven Effekte oder es liege nicht ausreichend Forschung vor. Die Autor:innen kommen daher zu dem Schluss, dass sich der routinemäßige Einsatz von Cannabinoiden zur Behandlung von psychischen Störungen und Substanzgebrauchsstörungen derzeit kaum rechtfertigen lasse.


Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover ordnet diese Ergebnisse gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kritisch ein, nachzulesen etwa bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie hält die „Warnung vor dem Einsatz von Cannabis-basierten Medikamenten für unbegründet“ und bemängelt die Studie unter methodischen Gesichtspunkten. So würden die unterschiedlichen Cannabinoide Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) gemeinsam in einen Topf geworfen. Bei differenzierter Betrachtung gebe es durchaus Hinweise auf die Wirksamkeit einzelner Cannabinoide bei weiteren psychischen Erkrankungen.


Aktuelle Untersuchungen zur Wirkung bei Schmerzen


Die unterschiedliche Wirksamkeit von Cannabinoiden zeigt sich bei einer aktuellen Forschungsarbeit zur Behandlung von Migräneattacken. In der randomisierten, kontrollierten und doppelt-verblindeten Studie von Schuster et al. (2025) erhielten 92 Patient:innen bei 247 Migräneattacken entweder THC-dominante Blüten (ca. 6 % THC, so gut wie kein CBD), CBD-dominante Blüten (11 % CBD, so gut wie kein THC), Blüten mit THC und CBD (ca. 6 % THC, 11 % CBD) oder Placebo-Blüten zur inhalativen Anwendung. Die Behandlung mit TCH und CBD oder von THC alleine führte zu einer signifikant stärkeren Schmerzlinderung als im Placebo-Arm, die Einnahme von CBD hingegen nicht.


CBD allein scheint auch bei Kieferschmerzen im Rahmen eines myofaszialen Schmerzsyndroms nicht zu helfen. Zu dem Ergebnis kommt die randomisierte, kontrollierte und doppelt-verblindete Studie (N=54) von Reeve et al. (2026).


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