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Newsletter Medizinisches Cannabis
1. Ausgabe 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

das Jahr 2023 verspricht viele wesentliche Veränderungen in der deutschen Cannabis-Politik. Mit Spannung wird der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neuregelung der Versorgung mit medizinischem Cannabis erwartet. Aber auch die Diskussion über eine legale Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken begleitet uns in diesem Jahr weiter.

Darüber und zu vielen weiteren Themen rund um die medizinische Nutzung von Cannabis informiert Sie dieser Newsletter. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und stehen für Rückmeldungen und Fragen gerne zur Verfügung.

Herzlich,
Ihr Projektteam Cannabismedikation
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main

Inhalt

Aktuelles aus Frankfurt am Main

Aktuelles aus Deutschland

Aktuelles aus aller Welt und aus der Forschung

Veranstaltungshinweise

Aktuelles aus Frankfurt am Main

Stadt Frankfurt sieht Versorgung mit medizinischem Cannabis in Gefahr
Mit Sorge betrachtet die Stadt Frankfurt am Main die geplanten Neuerungen bei der Verordnung von medizinischem Cannabis, wie sie in einer Pressemitteilung vom 7. Februar mitteilte.
Hintergrund ist der Entwurf zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Darin werden zahlreiche neue Hürden für die Verordnung von Cannabis-Medikamenten vorgeschlagen, kritisiert Frankfurts Gesundheitsdezernent Stefan Majer. Nur noch Fachärztinnen und Fachärzte sollen medizinisches Cannabis verschreiben dürfen. Blüten wären zukünftig gegenüber Extrakten und Fertigarzneimitteln auf Cannabis-Basis nachrangig. Weiterhin werden zusätzliche Dokumentationspflichten für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte empfohlen.
„Höhere Hürden beim Zugang zu medizinischem Cannabis setzen die Erfolge, die wir in den letzten Jahren erzielt haben, aufs Spiel“, stellt Majer fest. „Hier geht es ausschließlich um medizinisches Cannabis und nicht um den Freizeitkonsum. Wir sprechen von schwerkranken Menschen, bei denen alle anderen Therapien ausgereizt sind. Zahlreiche Studien geben Hinweise darauf, dass medizinisches Cannabis bei den unterschiedlichsten Erkrankungen zu einer Verbesserung der Symptome und zu einer Steigerung der Lebensqualität führt.“ Bei einer Umsetzung der Vorschläge vom G-BA, warnt Majer, werde der Zugang zu Medizinalcannabis erheblich erschwert.
Das hält auch der Leiter des Frankfurter Drogenreferats, Dr. Artur Schroers, für den falschen Weg: „Wir brauchen keine zusätzlichen Hürden für die Verschreibung von medizinischem Cannabis. Im Gegenteil: Wir sollten Hürden abbauen. Konkret wünsche ich mir die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts durch die Krankenkassen.“ Aus seiner Sicht sollte die Therapiehoheit bei medizinischem Cannabis ebenso wie bei anderen Behandlungsmethoden alleine bei den Ärztinnen und Ärzten liegen: „Das umständliche Antragsverfahren zur Kostenübernahme führt nur zu einer unnötigen Belastung aller Beteiligten: Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Gerichten.“
Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie HIER.


Netzwerktreffen zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie
Mit der geplanten Änderung der Arzneimittelrichtlinie beschäftigt sich auch das vom Drogenreferat initiierte regionale Netzwerk Rhein-Main in seiner nächsten Sitzung
am Mittwoch, dem 15. März 2023, von 18:00 bis 19:00 Uhr.
Wir stellen die vom G-BA geplanten Änderungen vor und diskutieren sie mit Ihnen. Das Treffen findet wie üblich online statt.
Alle medizinischen und pharmazeutischen Fachkräfte aus Frankfurt am Main und Umgebung sind herzlich eingeladen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, um die Zugangsdaten zur Sitzung zu erhalten: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de. Wir freuen uns auf Sie!
Auch die weiteren Termine im Jahr 2023 stehen nun fest: Das regionale Netzwerk trifft sich jeweils von 18:00 bis 19:00 Uhr am:
10. Mai 2023,
19. Juli 2023,
17. September 2023,
15. November 2023. (Save the date!)
Sie finden die aktuellen Daten und Themen für die Sitzungen auch immer auf unserer Website:
https://medizinisches-cannabis-frankfurt.de/aerztinnen/netzwerk/aufruf/


Beratungsangebot des Drogenreferats für Patientinnen und Patienten
Seit 2015 bietet das Drogenreferat die Sprechstunde des Medical Marihuana Projekts an: Einmal im Monat können sich Patientinnen und Patienten zu allen medizinischen und rechtlichen Aspekten von Cannabis-Arzneimitteln telefonisch beraten lassen. Ein erfahrener Arzt informiert über die Indikationsstellungen, Risiken und Nebenwirkungen. Ein Rechtsanwalt berät zum Verfahren der Kostenübernahme bei der Krankenkasse sowie zu den rechtlichen Möglichkeiten im Falle einer Antragsablehnung.
Ein aktualisierter Flyer informiert über das Beratungsangebot. Digital ist er auf unserer Homepage erhältlich. Wenn Sie den Flyer in gedruckter Form benötigen, freuen wir uns über Ihre Mail an: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de.


Drogenreferat startet Befragung zur geplanten Cannabis-Legalisierung an Erwachsene zu Genusszwecken
10.000 Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main haben in den vergangenen Wochen Post vom Drogenreferat erhalten. Sie wurden zufällig ausgewählt, an einer repräsentativen Befragung zum Thema Cannabis zum Freizeitkonsum teilzunehmen.
Hintergrund dafür ist das Vorhaben der Bundesregierung, die kontrollierte Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken an Erwachsene einzuführen.
Für Frankfurts Gesundheitsdezernent Stefan Majer ist es wichtig, dass die Stadt gut darauf vorbereitet ist: „Viele Menschen sind durch die Berichterstattung zur geplanten Cannabis-Legalisierung und die vielen, unterschiedlichen Stimmen im Internet und in sozialen Netzwerken verunsichert. Wir möchten unsere Informations- und Hilfeangebote so aufstellen, dass sie den Bedarfen und Erwartungen der Frankfurterinnen und Frankfurter entsprechen.“
Der Fragebogen umfasst 13 inhaltliche Fragen zum Thema Cannabis. Unter anderem wird nach der persönlichen Meinung zur Legalisierung gefragt, welche Informationsangebote erwünscht sind und welche Hilfe- und Präventionsangebote sinnvoll erscheinen.
Ergebnisse der Befragung werden im Sommer 2023 veröffentlicht.


Frankfurter Cannabis-Gespräche - neue Veranstaltungsreihe des Drogenreferats
Viele Menschen haben bei dem Thema Cannabis einen großen Informationsbedarf. Gesundheitsdezernent Stefan Majer geht darauf ein: „Mir ist es wichtig, die häufig sehr emotionale Diskussion zu versachlichen und das Thema Cannabis zu enttabuisieren.“
Die „Frankfurter Cannabis-Gespräche“ des Drogenreferats wollen dazu beitragen. Sie bieten umfassende und zuverlässige Informationen für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig geht es um Partizipation: „Alle sollen sich mit ihren Fragen und Anliegen einbringen können“, betont Dr. Artur Schroers, der Leiter des Drogenreferats.
Bei vier Terminen in diesem Jahr stehen unterschiedliche Aspekte im Mittelpunkt. Bereits am Samstag, 25. März, erörtern Expertinnen und Experten die Risiken des Cannabiskonsums. Die Ergebnisse der laufenden Bürgerinnen- und Bürger-Befragung des Drogenreferats zum Thema Cannabis werden am Samstag, 24. Juni, präsentiert. Bei dieser Veranstaltung stehen Gesundheitsdezernent Stefan Majer und der Leiter des Drogenreferats, Dr. Artur Schroers, für Fragen der Besucherinnen und Besucher bereit.
Ein Film des Medienprojekts Wuppertal dient am Samstag, 23. September, als Einstieg in das Thema „Jugend und Cannabis“. Zum Abschluss folgt ein Blick über den Tellerrand: Um die Erfahrungen mit unterschiedlichen Regulierungsmodellen im Ausland dreht sich das Frankfurter Cannabis-Gespräch am Samstag, 25. November. Bei allen Veranstaltungen gibt es für das Publikum die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich in die Diskussion einzubringen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Alle Termine finden in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Auditorium des Gesundheitsamtes, Breite Gasse 28, statt.


Aktuelles aus Deutschland

Abschaffung der Höchstverschreibungsmengen für Betäubungsmittel
Die Bundesregierung hat zum 8. April die Höchstverschreibungsmenge für Betäubungsmittel abgeschafft. Dazu wurde die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) entsprechend geändert.
Für medizinisches Cannabis gelten laut § 2 BtMVV derzeit folgende monatliche Höchstmengen: 100.000 mg Cannabis in Form von getrockneten Blättern, 1.000 mg Cannabisextrakt und 500 mg Dronabinol. Diese Mengen dürfen bislang nur in Einzelfällen überschritten werden.
Aus Sicht des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, entsprechen die Vorgaben nicht mehr dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und den Erfordernissen der ärztlichen Praxis. Sie würden nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs beitragen, daher könne man in Zukunft auf sie verzichten.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats war anderer Meinung: „Die Abschaffung von Verschreibungshöchstmenge und -dauer trägt zu einer Bagatellisierung der Verordnung von Betäubungsmitteln bei.“ Deshalb empfahl der Ausschuss eine Ablehnung der Pläne.
Das Plenum folgte den Bedenken nicht: Am 10. Februar stimmte der Bundesrat dem Wegfall der Höchstverschreibungsmengen zu. In dem Beschluss wird allerdings angeregt, die Auswirkungen auf den Betäubungsmittelverkehr engmaschig zu überwachen. Die Bundesregierung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelung über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen berichten und diese bewerten.

Geplante Änderung der Arzneimittelrichtlinie
Mit Spannung wird die Entscheidung des G-BA zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie erwartet. Der am 25. Oktober 2022 veröffentlichte Entwurf wird von zahlreichen Fachverbänden kritisiert. Auch die Stadt Frankfurt am Main betrachtet die geplanten Änderungen mit Sorge.
Im Stellungnahmeverfahren des G-BA gingen 24 Zuschriften ein, wie die Deutsche Apotheker Zeitung berichtete. Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, zeigte sich in einer Pressekonferenz am 14. Februar mit dem Ergebnis zufrieden: Das Verfahren habe viele wertvolle Erkenntnisse gebracht. Diese würden in den Beschluss einfließen.
Die finale Entscheidung steht bei der Sitzung des G-BA am 16. März an. Das Thema findet sich auf der Tagesordnung unter Punkt 8.1.17. Die Sitzung ist öffentlich und auch per Livestream am Sitzungstag ab 11.00 Uhr zu verfolgen: https://www.g-ba.de/service/livestream-mediathek/.


Medizinal-Cannabis als Thema im Bundestag
Die geplante Änderung der Arzneimittelrichtlinie führt zu neuer Aufmerksamkeit für das Thema medizinisches Cannabis auf bundespolitischer Ebene.
In seiner Bundestagsrede am 20. Januar kritisierte der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut die geplanten Neuerungen: „Wir haben Cannabis als Arzneimittel zugelassen… Aber das Problem ist, dass dieses Gesetz im Zweifel durch eine Entscheidung des G-BA, die zumindest droht, womöglich konterkariert wird. Wenn wir nämlich, statt den Zugang zu verbessern, den Zugang von Ärztinnen und Ärzten massiv einschränken, indem am Ende nur noch Fachärztinnen und Fachärzte bestimmte Dinge verordnen dürfen, wenn wir den Zugang zu einem bestimmten Teil dieses Mittels, nämlich zu den Blüten, so massiv einschränken, dass sie faktisch gar nicht mehr verfügbar sind, dann schaffen wir … einen Versorgungsengpass oder gar einen Versorgungsstopp für eine große Zahl von Patientinnen und Patienten, und das darf aus meiner Sicht nicht passieren…“
Inhaltlich nicht weit von dieser Position entfernt bewegt sich der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 7. Februar. Darin wird unter anderem gefordert, „die Therapiehoheit von Ärztinnen und Ärzten bei der Verschreibung von medizinischen Cannabisprodukten gemäß § 31 Abs. 6 Satz 1 SGB V zu stärken und durch eine Überprüfung des langwierigen Genehmigungsverfahrens die gesetzlichen Krankenkassen sowie den Medizinischen Dienst von Bürokratie zu entlasten“.
Außerdem wird empfohlen, die Grundlagen des Endocannabinoidsystems und des therapeutischen Potenzials von Cannabisarzneimitteln in der medizinischen und pharmazeutischen Aus- und Fortbildung zu verankern. Die weitere Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln, „insbesondere im Zuge klinischer Studien“, sei zu unterstützen. Und nicht zuletzt werden geeignete Maßnahmen gefordert, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hochreinen Cannabisarzneimitteln sicherzustellen, sollte es zu einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken kommen.
Auch bei der Partei Bündnis 90 / Die Grünen laufen Vorbereitungen auf die Entscheidung des G-BA. Wie das Hanf-Magazin berichtet, sind bei einer Online-Veranstaltung des Berliner Landesverbands Expert:innen und Parteimitglieder miteinander in den Dialog gegangen. An der Veranstaltung nahm auch die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther, teil. Ihre Aufgabe soll es sein, die Ergebnisse des Austausches in die bundespolitische Diskussion einfließen zu lassen.


Debatte um die Cannabis-Legalisierung an Erwachsene zu Genusszwecken
Im März soll ein erster Gesetzentwurf zur legalen Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken fertiggestellt werden. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Herbst des vergangenen Jahres angekündigt. Im Anschluss daran ist die Vorlage des Gesetzentwurfs bei der Europäischen Union (EU) geplant, um die Vereinbarkeit mit europäischem Recht zu prüfen.
Als Argumentationshilfe für die deutsche Regierung soll ein wissenschaftliches Gutachten dienen. Den Auftrag dazu hat das Bundesgesundheitsministerium Ende des vergangenen Jahres an das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung Hamburg (ISD) vergeben, wie das Ärzteblatt berichtete. Ein Forscherteam rund um den Psychologen Jakob Manthey hat aus dem Ministerium acht Fragen mit auf den Weg bekommen. Mit Hilfe einer Literaturrecherche soll der Wissensstand zu den Auswirkungen der Cannabislegalisierung zusammengefasst werden. Darüber hinaus beziehen die Forscher fünf Fachleute aus Kanada, Uruguay, den USA und der Schweiz ein.
Die europarechtlichen Bedenken sind nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen wohl auch Anlass zu Überlegungen von Ampel-Politikern, gleich zwei Gesetzentwürfe zu schreiben. Ein erster Entwurf würde Besitz und Konsum von Marihuana entkriminalisieren und müsste nicht mit Brüssel abgestimmt werden. Der zweite beträfe Anbau und Handel von Cannabis und könnte ausführlich mit der Europäischen Union beraten werden, wofür sich die drei Regierungsparteien mehr Zeit nehmen würden. „Noch in diesem Jahr muss die Entkriminalisierung kommen“, lässt sich die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge von der Zeitung zitieren.
Sehr zurückhaltend zu diesen Ideen äußert sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, in einem Interview mit dem Hanf-Magazin. „Mir ist es wichtig, dass es eine kontrollierte Abgabe von Cannabis gibt, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Das Ganze sollte möglichst in einem Gesamtpaket angegangen werden, weil alles mit allem zusammenhängt. … Daher werden jetzt die genauen Verfahrensabläufe geprüft. Sollte bei dieser Prüfung herauskommen, dass es zu einem bestimmten Zeitpunkt sinnvoll ist, einzelne Maßnahmen vorzuziehen, kann man das machen. Ob das aber passieren wird, kann ich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.“


Aktuelles aus aller Welt und aus der Forschung

Australien: Verschreibung von medizinischem Cannabis nimmt zu
Der Aufbau einer etablierten Versorgung mit medizinischem Cannabis benötigt Zeit. Das wird auch an den Ergebnissen des Cannabis as a Medecine Survey (CAMS) deutlich, einer zweijährlichen Online-Befragung in Australien. Zur Zielgruppe zählen Personen, die Cannabis nach ihrer eigenen Einschätzung aus medizinischen Gründen nehmen.
In der Befragung 2019 konsumieren nur 2,7 Prozent der Befragten ärztlich verschriebenes Cannabis. Alle anderen Befragten beziehen Cannabis aus illegalen Quellen, obwohl in Australien eine Verordnung von Cannabis-Medikamenten bereits seit zwei Jahren möglich ist.
2021 geben immerhin schon 37,6 Prozent der Befragten an, medizinisches Cannabis auf Rezept zu erhalten. Haupthindernisse für eine legale Behandlung sind laut Aussagen der Befragten weiterhin sowohl die hohen Kosten, die von den Patient:innen selbst getragen werden müssen, als auch die Schwierigkeiten bei der Suche nach Ärzt:innen, die grundsätzlich bereit sind, Cannabis zu verschreiben.


Kanadische Studie (I): Medizinalcannabis vielseitig einsetzbar, effektiv und sicher
Eine prospektive Studie mit 2.991 Patient:innen in der Provinz Quebec untersucht die Effektivität von Cannabis-Medikamenten. Dabei zeigen sich signifikante Verbesserungen bei Schmerzinterferenz, Müdigkeit und allgemeinem Wohlbefinden. Nebenwirkungen sind selten. Als Fazit halten die Autor:innen der Studie fest: „Ärztlich verordnetes Medizinalcannabis scheint für eine Vielzahl an medizinischen Indikationen … sicher und effektiv zu sein.“


Kanadische Studie (II): Erhöhtes Depressionsrisiko bei Cannabisbehandlung
Eine andere kanadische Studie setzt sich mit dem Risiko einer depressiven Erkrankung im Zusammenhang mit einer Cannabis-Therapie auseinander. Patient:innen, die Cannabis aus medizinischen Gründen einnehmen, suchen den Studienergebnissen zufolge häufiger eine Notaufnahme oder eine stationäre Behandlung wegen einer depressiven Störung auf als die Allgemeinbevölkerung. Dieses Ergebnis unterstreicht aus Sicht der Autor:innen die Notwendigkeit einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Verordnung von Cannabis.


USA: Fast jede dritte Person mit chronischen Schmerzen nimmt Cannabis
Mit der Verbreitung von medizinischem Cannabis zur Behandlung von Schmerzen beschäftigt sich eine US-amerikanische Studie: Befragt wurden Patient:innen mit chronischen Schmerzen aus allen 36 US-amerikanischen Staaten, in denen die Verordnung von medizinischem Cannabis erlaubt ist. Danach nutzen drei von zehn Befragten Cannabis zur Schmerzbehandlung. Die meisten berichten, mit Cannabis andere Schmerzmedikamente, u.a. Opioide, zu ersetzen.


Veranstaltungshinweise

Regionales Netzwerktreffen Rhein-Main am 15. März
Das vom Drogenreferat initiierte regionale Netzwerk Rhein-Main beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung
am Mittwoch, dem 15. März 2023, von 18:00 bis 19:00 Uhr
mit den geplanten Änderungen der Arzneimittelrichtlinie.
Die Sitzung findet wie üblich online statt.
Alle medizinischen und pharmazeutischen Fachkräfte aus Frankfurt am Main und Umgebung sind herzlich eingeladen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail, um die Zugangsdaten zur Sitzung zu erhalten: medizinisches.cannabis@stadt-frankfurt.de. Wir freuen uns auf Sie!


1. Frankfurter Cannabis-Gespräch des Drogenreferats am 25. März
Um die Frage „Wie gefährlich ist Cannabis?“ dreht sich die erste Informationsveranstaltung des Drogenreferats im Rahmen der Frankfurter Cannabis-Gespräche
am Samstag, 25. März 2023, von 16.00 bis 18.00 Uhr im „Auditorium“ des Gesundheitsamtes, Breite Gasse 28.
Mit Kurzvorträgen führen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Suchthilfe und Psychiatrie das Thema aus verschiedenen Perspektiven ein.
Es sprechen:
Kirsten Lehmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main und am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg,
Nicole Wolf, Mitarbeiterin in der Einrichtung „Jugendberatung und Suchthilfe Sachsenhausen“ in der Trägerschaft von Jugendberatung und Jugendhilfe e.V., und
Dr. med. Mathias Luderer, Leiter des Bereichs Suchtmedizin an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Universitätsklinikum Frankfurt am Main und stellvertretender Suchtbeauftragter der Landesärztekammer Hessen.
Im Anschluss kommt das Publikum bei einer Podiumsdiskussion mit Fragen, Bedenken und Einschätzungen ins Gespräch mit den Referentinnen und Referenten.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.


Cannabiskonferenz 2023 des ACM am 25. März
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) lädt am 25. März zu einer kostenlosen Fortbildung für Ärzt:innen und Apotheker:innen als Zoom-Webinar ein. Der Titel der diesjährigen Cannabiskonferenz lautet „Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten: Grundlagen und Praxis“ und dauert von 8.00 bis 18.15 Uhr.


4. Medicinal Cannabis Congress der DMCG vom 1. bis 2. Juni
Der diesjährige Kongress der Deutschen Medizinal-Cannabis Gesellschaft e.V. (DMCG) steht unter dem Motto: Wissenschaftliche Grundlagen für den Einsatz von Medizinalcannabis. Im Mittelpunkt stehen die neuesten Erkenntnisse über die Funktion und Wirkung des Endocannabinoidsystems und die aktuellen Erfahrungen über den Einsatz von Medizinalcannabis.
Die Teilnahme ist
sowohl virtuell als auch in Präsenz vom Donnerstag, 1. Juni, 12.00 Uhr, bis Freitag, 2. Juni, 16.15 Uhr, im Harnack-Haus, Ihnestraße 16-20, 14195 Berlin,
möglich.


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