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Newsletter Medizinisches Cannabis
1. Ausgabe 2018



Herzlich Willkommen!

Schwerkranke Menschen in Frankfurt sollen bei Bedarf ohne große Hindernisse Cannabis auf Rezept erhalten. Seit der Gesetzesänderung zu medizinischem Cannabis im März vorigen Jahres ist dies gesetzlich erlaubt, doch die Unsicherheit im Hinblick auf Indikationen, Dosierung, Wirkung aber auch in punkto Abrechnung ist groß.

Unser Newsletter Medizinisches Cannabis informiert Ärzt*innen, Patient*innen und andere Interessierte zukünftig in regelmäßigen Abständen über die aktuellen Entwicklungen.

In unserer heutigen Ausgabe fassen wir für Sie die Grundlagen der Gesetzesänderung zur Verordnung mit medizinischem Cannabis zusammen und stellen Ihnen hilfreiche Handreichungen bereit.

Wenn Sie Fragen haben, Kritik oder Anregungen, freuen wir uns auf einen Austausch mit Ihnen!

Herzlich,

Ihr Projektteam Medizinisches Cannabis
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main


Inhalt

Gesetzlicher Rahmen

Handreichungen für die Praxis

Beratungsangebote für Patienten und Patientinnen

Aktuelles

Newsletter abonnieren

Gesetzlicher Rahmen

Verordnung von Cannabis auf Rezept


Seit März 2017 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft. Ärzt*innen können Schwerkranken Cannabis auf Rezept verordnen. Dazu müssen Patient*innen mit der Stellungsnahme des Arztes einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke


Die staatliche Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kümmert sich um die Importe von Cannabisarzneimitteln und wird zukünftig auch den Anbau in Deutschland kontrollieren und steuern. 2019 soll der Anbau hierzulande starten.


Handreichungen für die Praxis

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte


Auf der Webseite des BfArM finden Sie umfangreiche Informationen zu medizinischem Cannabis für Ärzt*innen, Patient*innen und Apotheker*innen. Näheres zu der Begleiterhebung im Rahmen der Behandlung mit medizinischem Cannabis erfahren Sie hier.


Medizinischer Dienst (MDK) des Bundes und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)


Die Erstverordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie kann den MDK einschalten, um sozialmedizinische Fragen zu klären. Für ein einheitliches Vorgehen erarbeiteten der GKV-Spitzenverband und die MDK-Gemeinschaft die Anleitung zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden. Mehr Infos dazu sowie Fragen und Antworten zur neuen Regelung finden Sie hier.


Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern, Bundesapothekenkammer


Sie informiert in ihrer Broschüre zur Verordnung von Arzneimitteln mit Cannabisblüten, -extrakt und Cannabinoiden über die Rezeptierung von Cannabis.


Bundesärztekammer


Mit ihrer FAQ-Liste gibt die Bundesärztekammer nähere Auskünfte über die Verordnung, Indikationen und Dosierungen von medizinischem Cannabis.


Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen


Die praxisbezogene Hilfestellung des BAS verschafft einen guten Überblick zu Indikationen, Wirkungsweisen und Rezeptierung von Cannabis.


Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen


Die KV Hessen fasst auf ihrer Webseite die Eckpunkte zur Verordnung und zum Leistungsanspruch der Versicherten zusammen. Sie haben auf dieser Seite außerdem Zugang zu einer Kurzübersicht zur Verordnung von Cannabis.


Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (ACM)


In ihrem ACM-Magazin 2018 publiziert sie grundlegende Hinweise zu Einsatzgebieten, zur Anwendung, Nebenwirkungen und zur rechtlichen Lage für Ärzt*innen und Patient*innen. Zudem veröffentlichte der Geschäftsführer Dr. F. Grothenhermen, et al. eine praxisorientierte Versorgungshilfe für Ärzt*innen.


Beratungsangebote für Patienten und Patientinnen

Unabhängige Patientenberatung Deutschland des GKV-Spitzenverbandes


Sie stellt auf ihrer Webseite umfangreiche Informationen zum Thema Cannabis für Patient*innen bereit und bietet zusätzlich eine kostenlose telefonische Beratung an.


Beratungsangebot der Stadt Frankfurt


Seit 2015 hat das Gesundheitsdezernat / Drogenreferat eine Beratungsstelle zu Cannabis als Arzneimittel eingerichtet. Ein Arzt und ein Rechtsanwalt beraten Patient*innen zu ihren medizinischen und juristischen Fragen. Die Sprechstunde findet jeden ersten Mittwoch im Monat statt.


Aktuelles

Genehmigungen durch die Krankenkassen gestiegen


Nach Inkrafttreten des Gesetzes beantragten 13.000 Patient*innen bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die Behandlung mit medizinischem Cannabis. Bis Ende 2017 wurden etwa zwei Drittel der Anträge genehmigt. Weitere Infos finden Sie hier.


Lieferengpässe von medizinischem Cannabis


Importeure aus Kanada und den Niederlanden sind nur begrenzt lieferfähig. Die eigene Produktion reicht nicht aus für die Versorgung des deutschen Marktes. Dies führt zu Lieferengpässen in deutschen Apotheken. Mehr dazu hier.


Vergütung für Ärzt*innen bei der Verordnung von Cannabis


Mit Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung können Ärzt*innen Gebührenordnungspositionen für den Aufwand bei der Verschreibung von Cannabis abrechnen.


Forschungsstand zu medizinischem Cannabis


Die Meta-Studie Cannabis: Potenzial und Risiken (CaPRis) analysiert die in den vergangenen zehn Jahren zum Thema Cannabis publizierten Studien. Darin heißt es, dass der Forschungsstand noch uneinheitlich sei und aufgrund der begrenzten Datenlage zu vielen Krankheitsbildern keine Aussage zur Wirksamkeit von Cannabis gemacht werden könne. Es seien weitere Studien notwendig.


KV Hessen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit


In ihrem Rundbrief verweist die KV Hessen niedergelassene Ärzt*innen auf die Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung von Cannabis. Sie legt einen Preisvergleich der AOK Hessen zugrunde. Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin kritisiert den Preisvergleich. Mehr Infos hier. Die Position der ACM dazu finden Sie hier.


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60311 Frankfurt am Main

Telefon:   +49 (0)69 212 30124
Telefax:   +49 (0)69 212 30719
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Internet:   http://www.drogenreferat.stadt-frankfurt.de