Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Auf der Webseite des BfArM finden Sie umfangreiche Informationen zu medizinischem Cannabis für Ärzt*innen, Patient*innen und Apotheker*innen. Näheres zu der Begleiterhebung im Rahmen der Behandlung mit medizinischem Cannabis erfahren Sie hier.
Medizinischer Dienst (MDK) des Bundes und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
Die Erstverordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden. Sie kann den MDK einschalten, um sozialmedizinische Fragen zu klären. Für ein einheitliches Vorgehen erarbeiteten der GKV-Spitzenverband und die MDK-Gemeinschaft die Anleitung zur sozialmedizinischen Begutachtung von Cannabinoiden. Mehr Infos dazu sowie Fragen und Antworten zur neuen Regelung finden Sie hier.
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerkammern, Bundesapothekenkammer
Sie informiert in ihrer Broschüre zur Verordnung von Arzneimitteln mit Cannabisblüten, -extrakt und Cannabinoiden über die Rezeptierung von Cannabis.
Bundesärztekammer
Mit ihrer FAQ-Liste gibt die Bundesärztekammer nähere Auskünfte über die Verordnung, Indikationen und Dosierungen von medizinischem Cannabis.
Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen
Die praxisbezogene Hilfestellung des BAS verschafft einen guten Überblick zu Indikationen, Wirkungsweisen und Rezeptierung von Cannabis.
Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen
Die KV Hessen fasst auf ihrer Webseite die Eckpunkte zur Verordnung und zum Leistungsanspruch der Versicherten zusammen. Sie haben auf dieser Seite außerdem Zugang zu einer Kurzübersicht zur Verordnung von Cannabis.
Arbeitsgemeinschaft für Cannabis als Medizin (ACM)
In ihrem ACM-Magazin 2018 publiziert sie grundlegende Hinweise zu Einsatzgebieten, zur Anwendung, Nebenwirkungen und zur rechtlichen Lage für Ärzt*innen und Patient*innen. Zudem veröffentlichte der Geschäftsführer Dr. F. Grothenhermen, et al. eine praxisorientierte Versorgungshilfe für Ärzt*innen.
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