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Newsletter Medizinisches Cannabis
1. Ausgabe 2026
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Liebe Leserinnen und Leser,
wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet.
Derzeit berät der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Ob und in welcher Form die geplanten Neuregelungen in Kraft treten werden, entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Mehr dazu und zu weiteren Neuigkeiten rund um das Thema Medizinisches Cannabis lesen Sie in unserem ersten Newsletter des Jahres 2026. Viel Spaß bei der Lektüre!
Herzlich,
Ihr Projektteam Cannabismedikation
Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main
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Inhalt
1. Aktuelles aus Frankfurt am Main
- Netzwerktreffen im Jahr 2026
2. Aktuelles aus Deutschland
- Parlamentarische Beratungen zu Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz
- Rechtsprechung zu Telemedizin und Verkehrsrecht
3. Aktuelles aus aller Welt
- Studie zu Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis
- YouTube als (Des-)Informationsquelle
- IACM aufgelöst
4. Aktuelles aus der Forschung
- Niedrigdosen von CBD gegen Stress: wirksam wie Placebos
- Systemische Sklerose: nicht-signifikante Verbesserungen beim Appetit
- Pilot-Studie zu Bauchspeicheldrüsenkrebs
- Reduzierung von Opioid-Behandlung durch Cannabisarzneimittel
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Netzwerktreffen im Jahr 2026
Auch im laufenden Jahr bietet das Drogenreferat wieder Vernetzungs-Treffen im Raum Rhein-Main an. Eingeladen sind Ärzt:innen, Apotheker:innen und andere Fachkräfte, die bei dem Einsatz von medizinischem Cannabis involviert sind. Die Online-Veranstaltungen dienen der Information und dem Austausch zu aktuellen Fragen rund um die Behandlung mit Cannabis-Arzneimitteln. Die Termine zum Vormerken:
Mittwoch, 11. Februar 2026, 18 – 19 Uhr;
Mittwoch, 20. Mai 2026, 18 – 19 Uhr;
Mittwoch, 9. September 2026, 18 – 19 Uhr;
Mittwoch, 18. November 2026, 18 – 19 Uhr.
Bitte melden Sie sich per E-Mail an: medizinisches.cannabis.frankfurt@stadt-frankfurt.de.
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Parlamentarische Beratungen zu Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz
Im Gesundheitsausschuss des Bundestags lief am 14. Januar eine öffentliche Anhörung zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf dürfen Ärzt:innen Cannabisblüten zukünftig nur noch nach einem persönlichen Kontakt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verordnen. Außerdem soll der Versand von Cannabisblüten verboten werden. Die Expert:innen vertraten bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss dazu ganz unterschiedliche Positionen: Während beispielsweise die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. die Neuregelung weitgehend befürwortet, besteht bei der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. die Befürchtung, die Versorgungssituation könnte sich verschlechtern. Sämtliche Stellungnahmen sind auf der Website des Deutschen Bundestags abrufbar. Eigentlich soll die Gesetzesänderung laut Pharmazeutischer Zeitung bereits im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Allerdings berichtet der Artikel auch von Widerstand aus den Reihen der SPD. Von der Union kamen im Anschluss an die Anhörung Signale, auf die Einwände des Koalitionspartners einzugehen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, erklärte gegenüber LTO, „dass der Gesetzentwurf an einzelnen Stellen präzisiert und nachjustiert werden könnte, um seine Steuerungswirkung klarer und rechtssicherer auszugestalten“.
Rechtsprechung zu Telemedizin und Verkehrsrecht
Die Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 24. September 2025 vermittelt den Eindruck, als würde die geplante Gesetzesänderung bereits vorweggenommen. Verhandelt wurde der Fall eines 35-Jährigen, der mit einer Konzentration von mindestens 12 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blut am Steuer erwischt wurde. (Erlaubt sind maximal 3,5 ng/ml.) Der Beschuldigte berief sich darauf, er habe Cannabis nur als Arzneimittel eingenommen – als Nachweis legte er ein Privatrezept und einen „Cannabis-Ausweis“ vor. Zum verschreibenden Arzt habe er mittels Internet-Chat und via Videotelefonat Kontakt gehabt. Das reichte dem Gericht nicht aus: „Der sich … auf die Medikamentenklausel … berufende Betroffene muss grundsätzlich einen persönlichen Kontakt zum verschreibenden Arzt gehabt haben.“ Das Amtsgericht verhängte eine Geldbuße von 500 Euro und ein Fahrverbot für einen Monat.
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Studie zu Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis
Eine aktuelle Studie aus Israel beschäftigt sich mit den Erfahrungen von Cannabis-Patient:innen auf Auslandsreisen. Dazu interviewten Hagit Bonny-Noach und Vered Ne’eman-Haviv fünfzehn Personen, die Cannabis auf Rezept erhalten. Außerdem werteten sie Daten aus zwei der größten Facebook-Gruppen von Cannabis-Patient:innen in Israel aus. Als Ergebnis halten sie fest: Betroffene beklagen vor allem unklare Vorschriften in vielen Ländern und unzureichende Informationsmöglichkeiten. Als Folge davon haben manche Patient:innen Auslandsreisen komplett eingestellt oder besuchen nur noch Länder, die sie als „Cannabis-freundlich“ wahrnehmen. Andere weichen für den Reisezeitraum auf alternative Medikamente aus, im Falle einer Interviewten auf Opioide.
YouTube als (Des-)Informationsquelle
Wie informieren sich Menschen heutzutage zum Thema Medizinalcannabis? Häufig nicht durch ein Gespräch in der Arztpraxis, sondern durch Soziale Medien. Khare et al. (2025) analysierten die 516 Top-Ergebnisse einer Internet-Suche nach englischsprachigen YouTube-Videos über medizinisches Cannabis. Alle Filme zusammen erreichten ungefähr 119 Millionen Aufrufe. Die Qualität der Filme überzeugte nur eingeschränkt. So ergab eine Bewertung mit dem DISCERN-Instrument einen Mittelwert von 34,63 auf einer 80-Punkte-Skala. Bildungskanäle hatten bessere Werte als Videos von unabhängigen Anbieter:innen, allerdings waren sie seltener vertreten und kamen somit nur auf rund 27 Millionen Aufrufe. Die Videos der anderen Anbieter:innen wurden rund 92 Millionen mal aufgerufen.
IACM aufgelöst
Wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. in einer Mitteilung vom 10. Januar bekanntgab, hat sich die „International Association for Cannabinoid Medicines“ (IACM) am 11. Dezember 2025 aufgelöst. Nachdem Franjo Grotenhermen im Sommer 2025 aus seinen Ämtern bei der IACM ausgeschieden war, sei es nicht gelungen, eine neue arbeitsfähige Struktur aufzubauen. Die IACM bestand seit dem Jahr 2000 und hat unter anderem zahlreiche internationale Fachtagungen durchgeführt.
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Niedrigdosen von CBD gegen Stress: wirksam wie Placebos
Winkler et al. (2025) beschäftigten sich mit der Wirkung von niedrig dosiertem CBD auf wahrgenommenen Stress und psychische Belastungen. 180 Studierende mit einem hohen Stresswert wurden zufällig in drei Gruppen eingeteilt: Die erste erhielt über dreißig Tage ein CBD-Öl, die zweite ein entsprechendes Placebo und die dritte überhaupt keine Behandlung. Sowohl bei der CBD- als auch bei der Placebo-Gruppe kam es zu einer signifikanten Reduzierung beim wahrgenommenen Stress und bei einigen weiteren Belastungen im Vergleich zur Gruppe ohne Behandlung. Zwischen CBD- und Placebo-Gruppe konnte kein signifikanter Unterschied festgestellt werden.
Systemische Sklerose: nicht-signifikante Verbesserungen beim Appetit
Mit der appetitsteigernden Wirkung von Cannabis bei systemischer Sklerose setzten sich Pisprasert et al. (2025) auseinander. Dazu erhielten 27 Patient:innen über den Zeitraum von vier Wochen entweder ein Öl mit THC und CBD oder ein Placebo. Die Cannabinoid-Gruppe zeigte einen günstigeren Trend als die Placebo-Gruppe, unter anderem beim Appetit, beim Körpergewicht und bei der täglichen Kalorienaufnahme. Allerdings erreichten diese Ergebnisse keine Signifikanz.
Pilot-Studie zu Bauchspeicheldrüsenkrebs
Eine kontrollierte und randomisierte Studie (N=32) von Zylla et al. (2026) zur Symptombehandlung bei Bauchspeicheldrüsenkrebs ergab keinen eindeutigen Wirkungsnachweis. Nach acht Wochen zeigten die Patient:innen mit Cannabis-Zugang im Vergleich zur Kontrollgruppe zwar höhere, jedoch nicht-signifikante Verbesserungen bei den Schmerzen, beim Appetit und beim Schlaf.
Reduzierung von Opioid-Behandlung durch Cannabisarzneimittel
Gastmeier et al. (2025) werteten die Daten von 178 Patient:innen mit Cannabisarzneimitteln aus einer deutschen Schmerzpraxis aus. 115 davon wurden anfangs zusätzlich mit Opioiden behandelt. Die individuelle Opioiddosis verminderte sich bei ihnen um 24 mg Morphinäquivalente, entsprechend 50% der initialen Opioiddosis. Bei einer nach Altersgruppen, Geschlecht und initialen Opioiddosis gleichartig verteilten Kontrollgruppe aus der Schmerzpraxis ohne medizinisches Cannabis kam es zu keiner Reduktion von Opioiden. Die Autor:innen schließen daraus: „Schmerzpatienten profitieren von einer lang dauernden Therapie mit CAM [Cannabisarzneimitteln], die sicher und signifikant auch in niedriger Dosis den Opioidverbrauch senken.“
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Impressum
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